Rechtsprechung
OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe von Fotokopien der Behandlungsunterlagen sowie der angefertigten Bildbefunde im Original an den Patienten; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf Vollständigkeit der photokopierten Behandlungsunterlagen ; Verteilung der Kosten bei der Aufhebung eines ...
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 259; ; BGB § 260; ; BGB § 261
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 259; BGB § 261; ZPO § 91 a
Arzt muss die Vollständigkeit von herausgegebenen Behandlungsunterlagen nicht eidesstattlich versichern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 259; BGB § 260; BGB § 261
Eidesstattliche Versicherung der Authentität und Vollständigkeit vorgelegter Behandlungsunterlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 09.10.2006 - 9 O 10384/06
- OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 273
- VersR 2007, 1130
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Bucheinsicht und Offenbarungseid
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06
Abgesehen davon, dass eine eidesstattliche Versicherung darüber ohnehin nur eine trügerische Sicherheit schaffen könnte, kann sich der Patient selbst dadurch Gewissheit verschaffen, dass er von seinem Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen Gebrauch macht und diese mit den ausgehändigten Kopien vergleicht (vgl. auch BGH NJW 1971, 656). - BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06
Der Aufwand für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entspricht regelmäßig demjenigen für die Erteilung der Auskunft (BGH NJW 1992, 2020).
- OLG Hamm, 19.02.2018 - 3 U 66/16
Kind mit "falschem" Sperma gezeugt - Schmerzensgeld für die Mutter
Vielmehr wäre die Verpflichtung des Arztes, die Authentizität seiner Behandlungsunterlagen zu beeiden, weder generell angemessen noch mit dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten, das in besonderem Maße auf Vertrauen gegründet ist, vereinbar (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 02.10.1984 - VI ZR 311/82; OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - 1 W 2713/06). - OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10
Streitwert der Klage eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen …
Der vom Landgericht zur Begründung seiner Auffassung zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16.11.2006, Az.: 1 W 2713/06, billigt eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Herausgabe von Fotokopien der Behandlungsunterlagen und die eidesstattliche Versicherung des Arztes, dass die kopierten Behandlungsunterlagen vollständig sind, auf 1/10 des Streitwerts des gegen den Behandler gerichteten Hauptsacheverfahrens. - LG Kiel, 04.04.2008 - 8 O 50/07
Parese am Oberschenkel - Krankenhaushaftung: Berufung des Krankenhauses auf die …
Die maßgeblichen Vorschriften der §§ 259 und 261 BGB sind auf derartige Verlangen betreffend die Richtigkeit von ärztlichen Behandlungsunterlagen erkennbar nicht anwendbar, da Behandlungsunterlagen primär therapeutischen Zwecken dienen und daher einer Rechnungslegung nicht vergleichbar sind (so auch OLG München, VersR 2007, S. 1130;… LG Köln, VersR 1986, S. 775).
- OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem implantierten …
Auch das OLG München (MedR 2007, 47, 48) hat einen Anspruch auf Bereithaltung von Kopien der Krankenunterlagen gegen Kostenerstattung angenommen. - OLG München, 18.12.2008 - 1 U 4438/08
Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Umfang des Anspruchs auf Herausgabe von …
Die Beklagte ist nicht verpflichtet, eidesstattlich zu versichern, dass die dem Kläger zugänglich gemachten Kopien der Behandlungsunterlagen diese vollständig abbilden (Beschluss des Senats vom 16.11.2006, 1 W 2713/06, NJW-RR 07, 273). - LG Arnsberg, 09.12.2014 - 5 O 27/13 Eine Verpflichtung zur Verfügungstellung von Kopien der Krankenakten besteht erst bei Erstattung der dafür anfallenden Kosten (OLG Hamm, Urteil vom 14.9.2009, 3 U 30/09; OLG München, MedR 2007, 47, 48).